Welterbekonvent beschließt 42 Bestandteile für die Nominierung zum UNESCO-Welterbe
Am Mittwochnachmittag haben die Vertreter der Landkreise, Städte und Gemeinden im Welterbekonvent die Objektliste mit insgesamt 42 Bestandteilen der Montanregion Erzgebirge für die Nominierung zum UNESCO-Welterbe beschlossen. Sie waren dazu im Freiberger Ratssaal zu ihrer 5. Sitzung zusammengekommen. Bereits bis Ende Juni hatte die Projektgruppe am Institut für Industriearchäologie, Wissenschafts- und Technikgeschichte der TU Bergakademie Freiberg ihre mehrjährigen Arbeiten an den insgesamt 27 Umsetzungsstudien zur Objektauswahl abgeschlossen und die betroffenen Städte und Gemeinden darüber beschließen lassen. Jede der 42 ausgewählten Bestandteile verkörpert einen Baustein im Gesamtprojekt Montanregion Erzgebirge, das sich aus den Merkmalen Bergbauphase, Rohstoff und Facette zusammensetzt. Hinter den 42 nominierten Bestandteilen steht eine Vielzahl an Einzelobjekten, die nur in ihrer Gesamtheit den außergewöhnlich universellen Wert der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoři darstellen. Sie werden im grenzübergreifenden Antrag durch sechs tschechische Bestandteile ergänzt. „Wir treten in die finale Phase des Antrages ein. Jede der jetzt laufenden Beratungen, jede der getroffenen Entscheidungen ist ein Teil der Bewerbung, die wir am 30. April 2013 abgeben werden. Auf unterschiedlichen Ebenen wird derzeit eng und zielstrebig, besonders mit den tschechischen Partnern, gearbeitet. Dieses gemeinsame Handeln ist auch der Erfolg des Gesamtprojektes“, so Konventsprecher Volker Uhlig, Landrat des Landkreises Mittelsachsen. Noch bevor der Konvent die endgültige Objektliste beschließen konnte, wurden Objektvorschläge und Aufnahmeanträge weiterer Städte und Gemeinden diskutiert und darüber entschieden. Da die Gemeinde Zschorlau mit ihrem Blaufarbenwerk und einer Beteiligung an der Schneeberger Montanlandschaft sowie dem gleichnamigen Floßgraben bereits seit Projektbeginn als Kandidat für einen Beitritt galt, wurde der Aufnahmeantrag angenommen und Zschorlau als 34. Kommune im Welterbe-Projekt begrüßt. Anders hingegen bei den Anträgen der Stadt Zwickau sowie der Gemeinden Deutschneudorf und Breitenbrunn. Weil für die Objektvorschläge der beiden Gemeinden bereits vergleichbare Denkmale im Projekt vorhanden sind, und weil für die von der Stadt Zwickau vorgeschlagenen Objekte nur ein mittelbarer Zusammenhang zur Montanregion Erzgebirge besteht, wurden die Anträge im Welterbekonvent abgelehnt. Neben der Objektliste befasste sich das Gremium der Montanregion Erzgebirge auch mit der zukünftigen Struktur für das Welterbegebiet ab 2015. Dazu soll ein Verein aus dem Welterbekonvent heraus gegründet werden, der die Trägerschaft für das spätere UNESCO-Welterbe übernimmt. Über die genauen Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung wird der Konvent bis Anfang 2014 entscheiden. Das Sächsische Kabinett wird sich nach der Sommerpause erneut mit dem Welterbe-Antrag der Region befassen und dazu Stellung beziehen. Parallel arbeiten die Projektverantwortlichen mit den tschechischen Partnern an der Fertigstellung der grenzübergreifenden Nominierungsunterlagen. Im April 2013 wird der fertige Antrag dem zuständigen Staatsministerium des Innern zur Überprüfung vorgelegt, ehe er übersetzt und von internationalen Experten geprüft im Februar 2014 bei der UNESCO in Paris eingereicht werden soll.