Allgemeine Geschäftsbedingungen MAKERZ DAY - Ausbildungsmesse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an der

MAKERZ DAY - Ausbildungsmesse Erzgebirge (Stand 03/2025)

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Teilnahme an der MAKERZ DAY – Ausbildungsmesse Erzgebirge (im Folgenden „Veranstaltung“), organisiert von der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH (im Folgenden „Veranstalter“). Sie gelten für alle teilnehmenden Unternehmen, Bildungseinrichtungen und sonstige Aussteller (im Folgenden „Teilnehmer“).

2. Anmeldung und Teilnahmebedingungen

2.1 Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular oder schriftlich per E-Mail.
2.2 Die Anmeldung ist verbindlich und wird erst durch eine Anmeldebestätigung des Veranstalters gültig.
2.3 Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen.

3. Teilnahmegebühren, Zahlungsbedingungen und Zubehörkosten

3.1 Die Teilnahmegebühr beträgt 600 € pro Standfläche. Die Rechnungslegung erfolgt
ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen.
3.2 Zubehör kann über die Dauer der Veranstaltung kostenpflichtig gebucht werden:

  • Tisch (120 x 80): 15,- € pro Tisch
  • Stuhl: 5,- € pro Stuhl

3.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.4 Die Rechnung ist innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzüge zu begleichen.

4. Stornierung und Rücktritt

4.1 Eine Stornierung der Teilnahme ist schriftlich mitzuteilen.
4.2 Bei einer Stornierung (ab Bestätigung der Teilnahme durch Veranstalter) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 € erhoben.
4.3 Bei späterer Stornierung oder Nicht-Erscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

5. Standzuweisung und Nutzung

5.1 Die Zuweisung der Standfläche erfolgt durch den Veranstalter.
5.2 Ein Weitergeben oder Tauschen der Standfläche ohne Zustimmung des Veranstalters ist nicht gestattet.
5.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer zu betreiben.
5.4 Ein vorzeitiger Abbau oder eine teilweise Räumung des Standes vor offiziellem Messeende ist nicht gestattet. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Teilnahmegebühr fällig.
5.5 Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand ansprechend und professionell zu gestalten, um eine attraktive Messepräsentation zu gewährleisten.

6. Haftung und Versicherung

6.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Ausstellungsgegenständen.
6.2 Teilnehmer sind für eine ausreichende Versicherung selbst verantwortlich.
6.3 Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Teilnehmer verursacht werden, sind diesem anzulasten.

7. Datenschutz

7.1 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die angegebenen Daten zur Organisation der Veranstaltung verwendet werden.
7.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters einsehbar.

8. Änderungen und Absage der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Ablauf oder Veranstaltungsort vorzunehmen, sofern dies organisatorisch oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
8.2 Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen (z. B. höhere Gewalt), besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung bereits entstandener Kosten.
8.3 Sollte die Messe unerwartet nicht stattfinden können, wird die Hälfte der Teilnahmegebühr fällig, sofern das offizielle Messe-Druckerzeugnis bereits produziert wurde. Die Aussteller erhalten in diesem Fall ein Belegexemplar zusammen mit der Rechnung.

9. Foto- und Videoaufnahmen

9.1 Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen zu privaten und werblichen Zwecken ist den Ausstellern und Besuchern grundsätzlich gestattet, sofern keine Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzbestimmungen verletzt werden.
9.2 Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke (z. B. durch externe Dienstleister oder Medienproduktionen) ist nur mit vorheriger Genehmigung des Veranstalters gestattet.

10. Reinigung

10.1 Die Reinigung des Standes liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers.
10.2 Alle Aussteller sind verpflichtet, ihren Stand nach Ende der Veranstaltung vollständig zu beräumen und sämtliche Abfälle sowie Materialien ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierzu gehört insbesondere:

  • Die Mitnahme und ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungen, Werbematerialien, Dekorationen und sonstigen Dingen.
  • Das Entfernen von Kleberückständen auf dem Boden, Wänden oder anderen Flächen. Es wird empfohlen, ausschließlich rückstandsfrei entfernbares Klebeband zu verwenden.
  • Das Vermeiden von Beschädigungen oder starken Verschmutzungen des Veranstaltungsortes.

10.3 Eine allgemeine Hallenreinigung (z. B. Bodenreinigung durch den Veranstalter) erfolgt nach der Veranstaltung, jedoch sind die Teilnehmer verpflichtet, ihre Standflächen in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.