Zum Schulbeginn: 15 deutsche Bundesländer geben mithilfe von EU-Programm Milch, Obst und Gemüse an Schüler aus
Mit Beginn des neuen Schuljahres wird das Schulobst-, ‑gemüse- und -milchprogramm der EU in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten weitergeführt. In Deutschland nehmen an dem freiwilligen Programm 15 Bundesländer teil. Das EU-Schulprogramm soll ein gesundes Essverhalten bei Kindern fördern und beinhaltet spezielle Bildungsprogramme, um den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer gesunden Ernährung zu vermitteln und ein Verständnis zu schaffen, wie Nahrungsmittel erzeugt werden.Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, sagte hierzu: „Es ist wichtig zu wissen, wo unsere Lebensmittel herkommen und wie hart gearbeitet wird, um sie zu erzeugen. Dank der EU-Schulprogramme lernen die Kinder nicht nur die Landwirtschaft und die Lebensmittelherstellung kennen, sondern sie verzehren auch Qualitätsprodukte mit hohem Nährwert. Man ist nämlich niemals zu jung, um gutes Essen zu genießen.“
Elf Bundesländer geben sowohl Milch, als auch Obst und Gemüse an die Schüler aus. Drei deutsche Bundesländer (Berlin, Brandenburg und Hessen) versorgen Schulkinder mit Schulmilch, ein Bundesland (Saarland) versorgt die Schüler mit Schulobst und -gemüse und ein Bundesland (Hamburg) nimmt nicht an dem Programm teil. Durch den Anstieg der Zahl der teilnehmenden Schulen erreichte diese Initiative für gesunde Ernährung im Schuljahr 2017/2018 EU-weit über 30 Millionen Kinder.
Im Rahmen des Programms werden in jedem Schuljahr 150 Millionen Euro für Obst und Gemüse und 100 Millionen Euro für Milch und Milcherzeugnisse bereitgestellt. Obwohl die Teilnahme freiwillig ist, haben alle EU-Mitgliedstaaten sich dafür entschieden, sich an einigen oder allen Teilen des Programms zu beteiligen. Die nationalen Zuweisungen für alle 28 Mitgliedstaaten, die im Schuljahr 2018/2019 an dem Programm teilnehmen, wurden im März 2018 von der Europäischen Kommission gebilligt und festgestellt. Die Mitgliedstaaten haben außerdem die Möglichkeit, den EU-Beitrag durch einzelstaatliche Beihilfen zur Finanzierung des Programms aufzustocken.
Die Auswahl der zu verteilenden Erzeugnisse beruht auf Erwägungen bezüglich der Gesundheit und Umwelt, der saisonalen und allgemeinen Verfügbarkeit sowie der Vielfalt. Die Mitgliedstaaten können den Schwerpunkt auf lokale oder regionale Ankäufe, ökologische Erzeugnisse, kurze Versorgungsketten, ökologischen Nutzen oder Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse legen.
Neben der Verteilung von Obst, Gemüse und Milch werden zahlreiche pädagogische Maßnahmen durchgeführt. Fast alle Mitgliedstaaten haben Ausschüsse eingesetzt, denen neben Behördenvertretern auch Vertreter der Landwirtschaft, des Gesundheitswesens und des Bildungssektors angehören, die im Laufe des Schuljahres tagen und die Programmdurchführung beaufsichtigen.
(Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland: 3.9.2018)