Welterbeantrag „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ geht Anfang 2018 erneut ins Rennen
Seit Anfang Mai hatte es in enger Abstimmung mit dem Internationalen Denkmalrat in Paris (ICOMOS) eine intensive fachliche Auseinandersetzung (Midstream-Prozess) zur Welterbe-Nominierung gegeben. ICOMOS betonte in diesem Prozess die Welterbewürdigkeit des Antrages, regte allerdings auch Präzisierungen in drei Bereichen an:
- Stärkung des Kulturlandschaftsansatzes in der Nominierung durch die Zusammenfassung von Bestandteilen,
- Konzentration auf die Epochen und das Verfahren des Erzbergbaus im Abgrenzung zu vergleichbaren Bergbaukulturlandschaften weltweit sowie bei der Objektauswahl und
- Präzisierung der Beschreibung des sog. „außergewöhnlichen universellen Wertes“ (OUV) im Welterbeantrag durch die stärkere Bezugnahme auf wissenschaftliche, technologische und verwaltungsseitige Errungenschaften des erzgebirgischen Montanwesens.
Ausgehend von den Ergebnissen des Midstream-Prozesses und den vorliegenden Empfehlungen von ICOMOS haben die sächsischen und tschechischen Antragsteller gemeinsam eine neue Struktur erarbeitet, die in der heutigen Mitgliederversammlung vorgestellt und bestätigt wurde.
Die neue Struktur umfasst im Kern folgende Punkte:
1. Durch die Zusammenfassung räumlich und funktional in Verbindung stehender Bestandteile sowie die Herauslösung von Bestandteilen, die nicht unmittelbar mit dem Erzbergbau sowie den bergbaulichen Prozessen bzw. Bergbaulandschaften verbunden sind, wird die Gesamtanzahl der sächsischen Bestandteile von ehemals 79 auf ca. 20 Bestandteile reduziert.
2. Die auf Grundlage der ICOMOS-Empfehlungen aus dem Welterbeantrag herausgelösten Bestandteile (darunter u.a. Objekte der Bergbaufolgeindustrien, Schlösser ohne direkte Verbindung zum Bergbau sowie Objekte des Kalk- und Kaolinabbaus) werden als „assoziierte Bestandteile/Objekte“ in die Präsentation der künftigen UNESCO-Welterbestätte „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ eingebunden und in den Nominierungsunterlagen als potentielle Erweiterungsvorschläge gelistet.
„Es ist uns gemeinsam mit ICOMOS International, den tschechischen Projektpartnern und dem Freistaat Sachsen gelungen, die fachlichen Hinweise und Empfehlungen aus dem Midstream-Prozess in die neue Struktur des Welterbeantrags einzubeziehen und diesen damit weiter zu stärken. Besonders freut es mich, dass wir eine Lösung gefunden haben, die alle Städte und Gemeinden, die den Antragsprozess von Anfang an unterstützt und finanziert haben, in die künftige Mitarbeit und Präsentation der ,Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří` als Weltkulturerbe einbindet. Wichtig ist, dass die Erzgebirgsregion mit diesem Projekt weiter an einem Strang zieht. Ich bin überzeugt, dass wir dann 2019 mit dem UNESCO-Welterbetitel den Lohn für unsere Mühen erhalten werden!“, so Landrat a. D. Volker Uhlig für den Landkreis Mittelsachsen, der dem Welterbeverein vorsteht.
Der von der Mitgliederversammlung bestätigte Zeitplan sieht vor, dass der grenzübergreifende UNESCO-Welterbeantrag bis spätestens 31. Mai 2017 fertiggestellt wird und nach Bestätigung der Mitgliederversammlung im Juni 2017 über die Kultusministerkonferenz der Länder bis zum Stichtag 1. Februar 2018 bei der UNESCO eingereicht wird. Nach dem offiziellen Verfahren entsprechend der Welterbe-Richtlinien würde nach dem Prüfverfahren eine Entscheidung im UNESCO-Welterbekomitee im Sommer 2019 fallen.