Vitale Dorfkerne: Weitere 25 Millionen Euro für den ländlichen Raum
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) setzt das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ fort. Wie Staatsminister Thomas Schmidt heute (18. Dezember 2018) nach der Sitzung des Kabinetts informierte, stehen im Jahr 2019 weitere 25 Millionen Euro für neue Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Das SMUL hat für das Programm heute den vierten Aufruf gestartet. Gefördert werden beispielsweise öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz.„Der demografische Wandel und strukturelle Veränderungen wirken sich auch auf die Ortskerne aus. Ideen für eine veränderte Nutzung von Gebäuden hin zu multifunktionalen Einrichtungen sind gefragt. Der ländliche Raum soll auch in Zukunft attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen bieten“, so Staatsminister Schmidt. „Um weitere Impulse zu setzen, haben wir sowohl das Förderangebot als auch den potentiellen Kreis der Antragsteller erweitert.“
Neu in diesem Aufruf ist auch, dass jetzt Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder gefördert werden können. Außerdem war das Förderangebot bisher ausschließlich auf Kommunen als Empfänger der Förderung ausgerichtet. Mit neuen Fördermöglichkeiten für medizinische Einrichtungen einschließlich digitaler Rezeptsammelstellen, für den Einzelhandel und für Betriebsübernahmen im Bereich der Gastronomie, des Einzelhandels sowie von Bäckereien und Fleischereien können nun auch Unternehmen und private Antragsteller eine Förderung erhalten. Die Betriebsübernahmen können mit einer Pauschale von 27 000 Euro unterstützt werden, wenn Ausgaben in Höhe von mindestens 60 000 Euro nachgewiesen werden können. „Damit stärken wir das sächsische Handwerk und den ländlichen Raum“, sagte Staatsminister Schmidt.
Die Förderung über die Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“ ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien, mit deren Hilfe die Regionen ebenfalls die bauliche Entwicklung ihrer Orte unterstützen können. Die Zuwendung für bauliche Maßnahmen beträgt mindestens 75 000 Euro und höchstens 2 500 000 Euro. Der Fördersatz liegt unter Beachtung des Beihilferechts bei maximal 75 Prozent. Bewerben können sich Projektträger aus den LEADER-Gebieten. Entsprechende Anträge können ab sofort bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise eingereicht werden.