Sachsen unterstützt KMU bei Rekrutierung internationaler Fachkräfte

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dafür ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 vertraglich mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften bzw. Jugendlichen geschlossen werden. Ausbildungsverhältnisse umfassen im Sinne der Förderung auch dual Studierende. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.

Nicht nur Unternehmen in Sachsen stehen vor der Herausforderung, Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen, zu qualifizieren und zu halten. Sachsen benötigt Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, insbesondere von Fach- und Arbeitskräften. Seit dem 1. Juni sind die Regelungen zur Chancenkarte aus dem novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist eine qualifizierte Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften über viele Wege möglich.

Bei der Erarbeitung des Förderprogramms wurde neben dem höheren Aufwand im Vergleich zur Suche und Einstellung inländischer Beschäftigter gleichzeitig Wert auf nachhaltige Integration gelegt. Deshalb sind neben einem guten Verständnis der deutschen Sprache als zentrale Grundlage für die soziale Integration eine bereits seit mindestens sechs Monaten bestehende Ausbildung bzw. Beschäftigung Voraussetzung für einen Förderantrag. Nach den Erfahrungen aus der Probezeit kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber gewisse Bindungskräfte entfaltet und sich die ausländische Fachkraft gut eingelebt hat.

Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Für Kleinstunternehmen mit bis neun Beschäftigten ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.5000 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro.)

Hintergrund

  • Sachsen verzeichnet im Ländervergleich die höchste Beschäftigungsquote (66,9 Prozent der Einwohner zwischen 15 und 65 Jahren sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt). Die Zahl der Erwerbstätigen ist im vergangenen Monat erneut gestiegen (um rund 6.400 auf mehr als 2,07 Millionen).
  • Die Zahl der ausländischen Beschäftigten wächst: 131.300 Beschäftigte in Sachsen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit - das sind rund acht Prozent aller Beschäftigten (Bundesdurchschnitt: 15 Prozent). Der Beschäftigungszuwachs in Sachsen wird fast ausschließlich durch ausländische Beschäftigte getragen. Die Zahl der inländischen Beschäftigten erhöhte sich 2023 nur ganz leicht um 0,2 Prozent, die Zahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit um reichlich elf Prozent.
  • Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen haben mehr als 1,64 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ihren Arbeitsplatz im Freistaat Sachsen (Stand Juni 2023). Ausgehend vom Renteneintritt mit 65 Jahren werden in den kommenden zehn Jahren rund 366.000 Beschäftigte (179.000 Männer und 187.000 Frauen) bzw. reichlich 22 Prozent der jetzt in Sachsen Tätigen diese Beschäftigung aufgeben (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die derzeit im Alter von 56+ sind).