​Sachsen stärkt Tourismuswirtschaft mit noch höheren Fördersätzen

Die sächsische Tourismuswirtschaft ist von den Lockdown-Maßnahmen besonders betroffen. Um die Branche beim Neustart zu unterstützen, hat der Freistaat die Förderbedingungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) noch einmal verbessert und die Investitionszuschüsse an gewerbliche Unternehmen erhöht. Mit der neu gefassten Förderrichtlinie »GRW RIGA« sollen darüber hinaus weitere Anreize gegeben und die bestehenden Tourismusbetriebe von Investitionskosten entlastet werden.

Für Investitionen in bereits vorhandene touristische Betriebsstätten in den sächsischen Landkreisen wird die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte »De-minimis«- oder Kleinbeihilfe mit höheren Fördersätzen zu erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen können dann mit Investitionszuschüssen von bis zu 50 Prozent und im Landkreis Görlitz von bis zu 60 Prozent rechnen. Hiervon profitieren insbesondere Beherbergungsbetriebe, Ferienhäuser bzw. -wohnungen, Campingplätze und sonstige Tourismusbetriebsstätten ohne Anbindung an einen Beherbergungsbetrieb.

Die für die Tourismusbranche geltenden Regelungen in der GRW-Förderung hatte der Freistaat bereits im Herbst 2020 auf Grund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen deutlich gelockert. Dabei wurden insbesondere tourismusspezifische Anforderungen vorübergehend aufgehoben.

Hintergrund

Das Förderprogramm GRW RIGA unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft bei ihren Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Ausweitung der Produktpalette oder auch beim Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte.

Der Fördersatz beträgt in der Regel – abhängig von der Größe des Unternehmens – bis zu 30 Prozent, im Landkreis Görlitz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das Programm wird zu gleichen Teilen vom Bund und vom Freistaat Sachsen finanziert. Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) entgegen. Die neuen Regelungen für die Tourismuswirtschaft treten am 20. Mai 2021 mit Veröffentlichung der Richtlinie vom 30. April 2021 in Kraft.