Sachsen gibt innovativen Gründern finanzielle Starthilfe
Der Freistaat Sachsen will seine innovative Gründerszene weiter beleben. Dafür wurde heute in Dresden das Förderprogramm InnoStartBonus gestartet. Der Förderaufruf erscheint am 21. März 2019 im Sächsischen Amtsblatt. Das neue Programm richtet sich an potenzielle Gründer und gibt ihnen eine finanzielle Unterstützung in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens können sich Gründer mit innovativen Geschäftsideen einen Gründungsbonus von monatlich 1.000 Euro für maximal zwölf Monate als Beitrag zum Lebensunterhalt sichern. Zusätzlich wird je unterhaltspflichtigem Kind für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus in Höhe von 100 Euro gezahlt. Für die Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens und die Begleitung der Gründer hat das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die futureSAX GmbH – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – beauftragt. Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.Um den InnoStartBonus können sich Personen im Mindestalter von 18 Jahren bewerben, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Je Gründungsvorhaben können sich auch Gründerteams melden, die aus maximal zwei Personen bestehen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelangen Interessierte in drei Schritten zum InnoStartBonus: Zunächst muss ein Online-Fragebogen bei futureSAX ausgefüllt und danach eine Beschreibung der Idee bzw. Umsetzung eingereicht werden. Schließlich folgt eine persönliche Präsentation des Gründers oder des Gründerteams. Dabei gibt ein vom SMWA eingesetztes Expertengremium ein Votum über die Förderwürdigkeit des Vorhabens ab. Bewertet wird nach Kriterien wie Gründerpersönlichkeit, Kundennutzen, Innovationsgehalt der Geschäftsidee, Machbarkeit und Bedarf.
Das SMWA veröffentlicht die einzelnen Förderaufrufe im Sächsischen Amtsblatt. Nach Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens bei der futureSAX GmbH und Abgabe eines positiven Votums durch das Expertengremium erfolgt die förmliche Antragstellung bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Sie wird innerhalb von vier Wochen über den jeweiligen Antrag entscheiden.