Österreich übernimmt EU-Ratsvorsitz
Die Aufgaben des Ratsvorsitzes sind aber nach wie vor vielfältig und anspruchsvoll:
Erstellung von Tagesordnungen und Festlegung der Themen für die Sitzungen des Rates sowie der zahlreichen Vorbereitungsgremien und Arbeitsgruppen;
Führen des Vorsitzes in den Sitzungen der Räte, die nicht von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder dem Präsidenten des Europäischen Rates geleitet werden, wie z.B. Rat Allgemeine Angelegenheiten (RAA), Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) und Rat für Justiz und Inneres (JI);
Vorsitzführung in den meisten Vorbereitungsgremien und Arbeitsgruppen;
Verhandlungsführung in den so genannten Trilogen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, um Gesetzesvorhaben zu einem Abschluss zu bringen;
Koordinierung der politischen Maßnahmen der Mitgliedsländer.
Die Übernahme des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union bedeutet somit zusätzliche Aufgaben und Verpflichtungen für Österreich im Dienste der Europäischen Union.