Öffentliche Konsultation zum EU-Verbraucherrecht
Wie die europäische Gesetzgebung zum Verbraucherschutz verbessert werden kann, will die EU-Kommission von den Verbrauchern, Unternehmen und Organisationen wissen. Dazu hat sie eine Konsultation veröffentlicht und bittet bis zum 4. Oktober 2017 um Beiträge.Ende Mai hatte die Kommission ihre Analyse der EU-Verbraucherschutz- und Marketingbestimmungen veröffentlicht. Auch wenn die europäischen Verbraucher bereits umfassende Verbraucherrechte genießen, bleibt der Analyse zufolge dennoch Raum für Verbesserungen.
Die Konsultation wird der EU-Kommission wertvolle Informationen in den verbesserwürdigen Bereichen geben. Die Kommission befragt darin auch zu den Rechten, die für Online-Marktplätze gelten und zu den „kostenlosen“ Online-Dienstleistungen, bei denen Konsumenten ihre persönlichen Daten zur Verfügung stellen anstatt zu bezahlen. Außerdem möchte sie Informationen dazu erhalten, wie Konsumenten Entschädigung oder Rechtsmittel erhalten können, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind.
Im Rahmen des Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) überprüft die Kommission regelmäßig EU-Rechtsvorschriften, um festzustellen, ob es im Laufe der Zeit zu übertriebenem Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken oder Unstimmigkeiten gekommen ist und ob Maßnahmen inzwischen veraltet sind.
Hier geht es zur Konsultation (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/ConsumerLawReview
Weitere Informationen zu den Verbraucherrechten in der EU finden Sie unter: https://europa.eu/european-union/topics/consumers_de
(Quelle: Europäische Kommission)