Noch ein Jahr bis zum Brexit - Übergangszeit bis Ende 2020

Der Brexit-Chefverhandler der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs  haben eine politische Einigung über ein Abkommen für eine Übergangszeit nach dem Brexit bis zum 31.12.2020 erzielt. Während dieser Überganszeit wird das verinigte Königreich nicht mehr an Entscheidungsprozessen der EU teilnehmen, da es ab 30. März 2019 kein Mitglied der EU sein wird. Es wird jedoch von den Vorteilen des Binnenmarktes , der Zollunion und d er EU-Politik profitieren, gleichzeitig aber die EU-Regeln beachten müssen, asl wäre es ein Mitgliedsstaat.

Die EU-Staats- und Regierungsschefs werden noch die Leitlinien, anhand derer die EU mit dem Vereinigten Königreich den Rahmen für die künftigen Beziehungen verhandeln wird, verabschieden. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission - Vertretung in Deutschland: https://ec.europa.eu/germany/news/20180319-brexit_de

Arbeitskräftemobilität in der EU
Deutschland und das Vereinigte Königreich waren 2016 mit Abstand die Hauptzielländer für Arbeitskräfte aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Fast 50% aller mobilen Arbeistkräfte wurden von diesen Ländern aufgenommen, gefolgt von Italien, Spanien und Frankreich. Italiener, Polen, Rumänen und Portugiesen sind dabei die mobilsten Arbeitnehmer. Ausführliche Informationen zur Arbeitskräftemobilität finden Sie im Jahresbericht 2017 zur innergemeinschaftlichen Arbeitskräftemobilität (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=8066&furtherPubs=yes

(Quelle: EU-Nachrichten, Newsletter des EEN Sachsen)