Neue Richtlinie des Freistaates Sachsens zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens

Am 7. September 2015 trat die neue Richtlinie des Freistaates Sachsens zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens in Kraft. Die bisher geltende Richtlinie für Regionenarbeit wurde damit überarbeitet und ergänzt.

Wesentliche Änderungen sind:

Teil 1

1. für alle drei Bereiche gültig: 
Senkung des zu erbringenden Eigenmittelanteils für gemeinnützige Stiftungen und Vereinevon 10% auf 5%
 
  • Anträge für das laufende Kalenderjahr sollen bis spätestens 28. Februar eingereicht werden
2. Änderungen, die nur die grenzübergreifende und interregionale Zusammenarbeit betreffen
 
  • Aufnahme des folgenden Fördergegenstandes: „Stärkung der Sprachkompetenz durch Förderung von Sprachcamps und Sprachkursen, vorzugsweise für die Sprachen Deutsch, Sorbisch, Polnisch und Tschechisch.“   
3. Änderungen, die nur die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit betreffen
 
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit auf 7.000 €
  • Öffnung der Fördergebietskulisse auf die gesamte Welt   
4. Änderungen, die nur die Förderung des Europagedankens betrifft
 
  • zukünftig sind auch Exkursionen nach Brüssel, Straßburg und Berlin mit bis zu 3500 € förderfähig

NEU ist der zweite Teil der Richtlinie: Zukunftsregion Sachsen-Republik Polen-Tschechische Republik

Teil 2:

Der Freistaat Sachsen fördert bilaterale, vorzugsweise trilaterale Projekte, welche die Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter, z.B. durch die Neu- und Weiterentwicklung von Kooperationsformen, intensivieren. Die Grenze der Gesamtausgaben liegt bei 30.000 € und wird mit max. 80% bzw. max. 24.000 € der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der Eigenmittelanteil beträgt min. 10%. Das Fördergebiet erstreckt sich auf den Freistaat Sachsen, die Republik Polen und die Tschechischen Republik und ist nicht an die Euroregionen gebunden.   

Zielgruppen der Richtlinie sind:
 
  • eingetragene gemeinnützige Vereine
  • freie Träger
  • sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen
  • Gemeinden und Landkreise sowie deren rechtsfähige Zusammenschlüsse
  • gemeinnützige Stiftungen
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • für eine Förderung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit und Teil 2 der Richtlinie: staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und Krankenhäuser im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes   
  • Handwerkskammern (nur Teil 2)
  • Industrie- und Handelskammern (nur Teil 2)
  • Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (nur Teil 2)

Zuständige Dienststelle ist die Landesdirektion Sachsen, Referat 39.