Neue GRW-Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Für die bewährte Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, kurz GRW-Infra, gilt seit 1. August 2015 eine neue Richtlinie. Mit der Aktualisierung hat der Freistaat Sachsen die bestehenden Vorschriften an die seit 10. Juni 2015 geltende bundesrechtliche Rahmenregelung angepasst.Die GRW-Förderung ist das wichtigste und erfolgreichste Instrument, mit dem Bund und Länder strukturschwache Regionen mit Investitionen in Maßnahmen - die Anpassungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Regionen stärken - unterstützen.
Kommunen können mit GRW-Fördermitteln beispielsweise Industriebrachen sanieren, neue Gewerbegebiete erschließen, Verkehrsverbindungen für die Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Verkehrsnetz errichten, öffentliche Einrichtungen für den Tourismus bauen oder Gewerbezentren errichten.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
– Die Fördersätze wurden für alle Förderregionen um 10-Prozent-Punkte erhöht. Für die Landkreise Nordsachsen und Görlitz können bis zu 90 Prozent Förderung gewährt werden, für alle übrigen Landkreise und kreisfreien Städte 85 Prozent und für die kreisfreie Stadt Dresden 70 Prozent.
Hintergrund dafür ist, dass auch heute noch die Regionen in unterschiedlichem Maße in der Lage sind, die Strukturschwäche aus eigener Kraft zu beheben. Aus diesem Grund werden die bisherigen drei Förderregionen mit unterschiedlichen Fördersätzen unterstützt. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte sind in ihrer Wirtschaftskraft ähnlich stark, die Abweichungen vom Landesdurchschnitt sind gering. Davon ausgenommen sind die Stadt Dresden, die als Wachstumskern Werte deutlich über dem Landesdurchschnitt aufweist sowie die Landkreise Görlitz und Nordsachsen, die bezogen auf den Landesdurchschnitt deutlich strukturschwächer sind.
– Gefördert werden kann bereits ab einer Investitionssumme von 25.000 Euro (bisher 70.000 Euro).
– Die Modernisierung von geförderten Infrastruktureinrichtungen wurde als neuer Fördertatbestand aufgenommen.
– Landkreise und kreisfreie Städte können für Wirtschaftsräume mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen über das Förderinstrument Regionalbudgets Zuschüsse erhalten. Sie haben damit die Möglichkeit, zielorientiert auf regionale Problemlagen zu reagieren und Vorhaben zur Stärkung regionaler Wachstumskerne, Projekte zur Verbesserung der regionalen Kooperation und Maßnahmen des Regionalmarketings durchzuführen.
Für Fragen zur Antragstellung und zu den genauen Förderbedingungen steht die Landesdirektion Sachsen mit ihren Dienststellen in Dresden, Chemnitz und Leipzig zur Verfügung.