Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Antragsberechtigt sind Existenzgründer ausgewählter Branchen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase.
Eine Antragsbearbeitung kann nur bei Vorlage aller vollständig ausgefüllten Unterlagen bis spätestens zum 30.11.2015 erfolgen. Unvollständig eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Der Auszahlungsantrag ist unter Erfüllung aller Auszahlungsauflagen der SAB spätestens bis zum 11.12.2015 vorzulegen.