Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)

Die SAB Sächsische Aufbaubank gewährt noch bis 31.12.2015 das Mikrodarlehen II für Existenzgründer und junge Unternehmen. Gefördert werden dabei die zur Aufnahme bzw. Festigung einer wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel. Eine Antragstellung ist noch bis zum 09.10.2015 – Posteingang bei der SAB - möglich.
 
Antragsberechtigt sind Existenzgründer ausgewählter Branchen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase.
 
Eine Antragsbearbeitung kann nur bei Vorlage aller vollständig ausgefüllten Unterlagen bis spätestens zum 30.11.2015 erfolgen. Unvollständig eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Der Auszahlungsantrag ist unter Erfüllung aller Auszahlungsauflagen der SAB spätestens bis zum 11.12.2015 vorzulegen.