SAB-Newsticker "Wirtschaft"
Die Förderung unterstützt ausgewählte - nicht GRW-förderfähige - Unternehmen anhand eines Branchenkatalog (z. B. Bauunternehmen, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen) bei Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Die neu strukturierte Landesförderung richtet sich an kleine Unternehmen im Erzgebirgskreis bis 50 Mitarbeiter. Ihnen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent, maximal 500.000 Euro, angeboten. Besonders werden erneut Investitionen nach einer Unternehmensnachfolge unterstützt. Hier sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für das Programm fast 55 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – erfolgt ausschließlich online unter: https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum
Kontakt bei der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH für weitere Detail-Fragen:
IHR Ansprechpartner
Jan Kammerl
Geschäftsbereichsleiter / stellv. Geschäftsführer
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