IHK Chemnitz begrüßt Verbesserungen in der GRW-Förderrichtlinie für die Tourismuswirtschaft
Eines der wichtigsten Förderinstrumente für die sächsische Wirtschaft, die Investitionsförderung aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalenWirtschaftsstruktur“ (GRW), wird derzeit überarbeitet. In den vergangenen Jahren hat die GRW dazu beigetragen, Unternehmen zukunftssicher auszurichten und
qualifizierte Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu erhalten. Schwerpunkte der bisherigen Förderung waren vor allem im produzierenden Gewerbe zu finden.
Mit der Überarbeitung der Richtlinie sollen die bisherigen Förderzwecke beibehalten und vor allem im Bereich Tourismuswirtschaft eine erweiterte
Nutzungsmöglichkeit erfahren. So sollen künftig deutlich mehr Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus förderfähig sein.
„Wir begrüßen diese Verbesserung ausdrücklich“, freut sich Hans-Joachim-Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz.
„Allerdings befinden wir uns aktuell noch in der Anhörungsphase. Mit einer In-Kraft-Setzung wird aber noch vor der Sommerpause gerechnet.“
Seit Januar dieses Jahres können eine Vielzahl von Unternehmen mit dem Programm „Regionales Wachstum“ schon ein neues Förderinstrument
für den ländlichen Raum nutzen, welches Investitionen kleiner Unternehmen mit 30% Zuschuss fördert. „Auch dafür haben wir uns viele Jahre
stark gemacht“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer weiter und ergänzt: „Wir danken dem Freistaat Sachsen, speziell dem Sächsischen Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für die rasche und zielführende Erweiterung dieser Fördermöglichkeiten.“