​Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen in Annaberg-Buchholz

Belebung der Innenstadt als wesentliches Ziel
Annaberg-Buchholz. Die Attraktivität der Innenstädte in Annaberg-Buchholz wird weiter gefördert. Nachdem bereits in vorangegangenen Förderperioden Klein- und Kleinstunternehmen von Fördergeldern profitieren konnten, gibt es erneut finanzielle Unterstützung für innerstädtische Aktivitäten.

Im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige Stadtentwicklung 2014-2020“ können kleine Unternehmen bei Neuansiedlung, Umbau sowie Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse für Investitionen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Investitionen im EFRE-Fördergebiet erfolgen. Wichtige Ziele sind die Beseitigung von Leerstand, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Wirtschaftsförderung im Stadtzentrum sowie insgesamt die Belebung der Innenstadt. Gleichzeitig stellt es bei der Suche nach Mietern von Gewerbeflächen ein wichtiges und ergänzendes Argument für Hauseigentümer dar.
 
Schwerpunkte bilden die Wolkensteiner Straße, die Buchholzer Straße und die Karlsbader Straße. Dort gilt ein Fördersatz 40 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie eine maximale Beihilfe von 25.000 €. In den übrigen Bereichen des Fördergebietes gilt ein Fördersatz 20 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten und eine maximale Beihilfe von 10.000 €. Erhöhte Fördersummen können bei der Schaffung von mehr als zwei zusätzlichen Arbeitsplätzen gewährt werden. Die Zweckbindung beträgt zehn Jahre. Dass die Förderung wirkt, beweist die Tatsache, dass sich in den Innenstädten von Annaberg-Buchholz in den letzten Jahren mehrere neue Geschäfte angesiedelt haben.
 
Gewerbetreibende, die vom Förderprogramm profitieren wollen, können im Sekretariat des Bürgermeisters für Wirtschaft und Bau unter Tel. 03733 425101 Termine vereinbaren.