Neues Förderprogramm unterstützt KMU bei Rekrutierung und nachhaltiger Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dafür ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 vertraglich mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften bzw. Jugendlichen geschlossen werden. Ausbildungsverhältnisse umfassen hier auch dual Studierende. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Mehraufwand bei einer internationalen Rekrutierung von Fachkräften oder Auszubildenden besonders schwer zu schultern. Oft fehlt ihnen die Erfahrung. Genau hier setzt unser neues Förderprogramm an. Schnell und mit wenig bürokratischem Aufwand können kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss für Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse beantragen. Wir wollen damit Hilfe zur Selbsthilfe leisten, denn gerade kleinere Unternehmen können mit unserer Förderung erste Erfahrungen auf einem neuen internationalen Rekrutierungsweg sammeln.«

Bei der Erarbeitung des Förderprogramms wurde neben dem höheren Aufwand im Vergleich zur Suche und Einstellung inländischer Beschäftigter gleichzeitig Wert auf nachhaltige Integration gelegt. Deshalb sind neben einem guten Sprachverständnis als zentrale Grundlage für die soziale Integration eine bereits bestehende sechsmonatige Ausbildung bzw. Beschäftigung Voraussetzung für einen Antrag. Nach den Erfahrungen aus der Probezeit, kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber gewisse Bindungskräfte entfaltet und sich der International gut eingelebt hat.

Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Für Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.5000 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro).

Das Welcome Center Erzgebirge berät, unterstützt und begleitet Sie als Unternehmen im Erzgebirge individuell bei Anwerbung, Onboarding und nachhaltiger Integration von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland.

Antragsmodalitäten und weiterführende Informationen: https://www.sab.sachsen.de/beratungsförderung-internationals