Förderinformationen der Sächsischen Aufbaubank (SAB)



SAB-Messeförderung: Aktuelle Informationen zur Antragstellung

Derzeit sind keine Bewilligungen mehr für Messen in 2014 aus der aktuellen Förderperiode bis Jahresende 2013 möglich! Somit steht Unternehmen in Sachsen dieses Förderprogramm voraussichtlich erst wieder ab Jahresbeginn 2014 zur Verfügung. Für förderfähige Veranstaltungen im kommenden Jahr sollte auch erst in 2014 die Anmeldung bei der Messe erfolgen, um von der dann wieder verfügbaren Förderung profitieren zu können. Damit verbunden wäre auch die Antragsstellung bei der SAB erst in 2014, allerdings vor Anmeldung bei der Messe (ca. 1 Monat)!
 

Mittelstandsrichtlinie – Kooperationen

Das Förderprogramm wurde, zur Wahrung der fristgerechten Abrechnung gegenüber der EU-Kommission, zum 30. Juni 2013 eingestellt. Anträge, die bis zum 30. Juni 2013 vollständig in der SAB vorlagen, bleiben in der Bearbeitung. Ab dem 1. Juli 2013 werden keine Förderanträge mehr entgegen genommen. Zur Umsetzung bewilligter bzw. bereits beantragter Projekte stellen die hierfür notwendigen Unterlagen und Formulare weiterhin zur Verfügung.