Förderanträge für Programm „Regionales Wachstum“ können gestellt werden
Dafür stehen für das Jahr 2022 rund 11,7 Millionen Euro aus sächsischen Landesmitteln zur Verfügung, welche jedoch durch die zu erwartende Nachfrage schnell erschöpft sein werden.
Das Programm wurde in seiner Wiederauflage neu ausgerichtet. Es bleibt weitgehend branchenoffen, fokussiert sich aber auf Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind (z.B. Handel, Gastronomie, Dienstleister). Außerdem wird die Förderung an Kriterien der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit gekoppelt.
Der Freistaat bezuschusst Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung oder zur Verbesserung der Angebotsqualität mit max. 50.000 Euro. Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich.
Unternehmen u.a. aus den Branchen Land- und Forstwirtschaft, Bau, Bergbau, Stahlindustrie, Schiffbau, Kunstfaserherstellung, Verkehrssektor sind aus beihilferechtlichen Gründen leider nicht förderfähig.
Weitere Informationen unter https://www.sab.sachsen.de/