EuGH-Richter stärken Verbrauchern den Rücken: Entschädigungsanspruch auch bei Flugverspätungen außerhalb der EU bestätigt.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Passagiere bei einem verspäteten Anschlussflug außerhalb der Europäischen Union Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn die Flugverbindung nicht von einer europäischen Airline durchgeführt wurde. Wichtig ist, dass die gesamte Flugverbindung, inklusive Zwischenstopps, einheitlich bei einer europäischen Fluggesellschaft gebucht wurde und der Flug in der EU beginnt oder endet.
„Wir begrüßen dieses Urteil. Es bestätigt unsere Rechtsauffassung und unsere Vorgehensweise bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fluggast-Beschwerden", sagt Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).
Das EVZ Deutschland hilft Flugpassagieren bei Problemen mit Airlines in Europa. Mit dem kostenlosen Tool „So helfen Sie sich selbst", das seitens des EVZ entwickelt wurde, können Passagiere individuelle Musterbriefe erstellen und ihre Fluggastrechte mit wenigen Klicks bei der Airline geltend machen.