EU-Haushalt: Kommission will Mittel für innere Sicherheit aufstocken
Für den nächsten mehrjährigen Haushaltsrahmen der EU (2021-2027) hat die Kommission heute (Mittwoch) eine erhebliche Aufstockung der Mittelausstattung für Sicherheit vorgeschlagen: 4,8 Mrd. Euro im Vergleich zu bislang 3,5 Mrd. Euro. „Wenn man daheim oder zu Fuß unterwegs ist, muss man sich in Sicherheit fühlen können – das ist eines der elementarsten Menschenrechte. Die Europäerinnen und Europäer erwarten von ihren Regierungen und der Union, dass sie diese Sicherheit gewährleisten", so der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. „Eine flexiblere, auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zugeschnittene Finanzierung im Sicherheitsbereich wird es ermöglichen, die Europäer besser zu schützen, wie sie es zurecht erwarten.“ Zu den Mitteln des aufgestockten Fonds für die innere Sicherheit (ISF) in Höhe von 2,5 Mrd. Euro kommen knapp 1,2 Mrd. Euro, die für die sicherere Stilllegung kerntechnischer Anlagen in einigen Mitgliedstaaten vorgesehen sind, sowie Mittel für die Stärkung der im Sicherheitsbereich tätigen EU-Agenturen im Betrag von 1,1 Mrd. Euro.Aufstockung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist zwar in erster Linie eine nationale Zuständigkeit, die Europäische Union kann die Mitgliedstaaten dabei jedoch in vielfältiger Weise unterstützen. Die Kommission schlägt heute vor, die Mittelausstattung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) – das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit – von 1 Mrd. Euro auf 2,5 Mrd. Euro zu verdoppeln. Der neue Fonds hat folgende Merkmale:
- Neu ausgerichtete Ziele: Der aufgestockte ISF umfasst 3 neue Ziele mit den Schwerpunkten: (1) Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU, (2) Intensivierung gemeinsamer der grenzübergreifender Aktionen, (3) Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität und zur Verhinderung von Radikalisierung. So sollen die Mitgliedstaaten auf flexiblere und wirksamere Weise bei der Verwirklichung der folgenden vorrangigen Ziele im Sicherheitsbereich unterstützt werden: Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, schwerer und organisierter Kriminalität, Cyberkriminalität, Schutz der Opfer von Straftaten.
- Mehr Flexibilität und bessere Notfallmaßnahmen: 1,5 Mrd. Euro der Fondsmittel werden den Mitgliedstaaten zugewiesen und sollen es ihnen ermöglichen, eine langfristige Resilienz im Bereich der Sicherheit aufzubauen. Die verbleibende 1 Mrd. Euro ist für unvorhergesehene Sicherheitsprobleme vorgesehen und soll sicherstellen, dass in Notfällen rasch reagiert werden kann und Mittel an diejenigen Mitgliedstaaten fließen können, die diese am meisten benötigen.
Stärkere Koordinierung zwischen den EU-Politikbereichen: Sicherheitsbedrohungen sind ein sich wandelndes und bereichsübergreifendes Problem und erfordern eine koordinierte Antwort der EU. Der aufgestockte ISF wird besser mit anderen EU-Fonds, wie den Kohäsionsfonds, dem Forschungsprogramm „Horizont Europa“, dem Fonds für integriertes Grenzmanagement und dem Asyl- und Migrationsfonds zusammenwirken, um die Reaktion der EU bei Sicherheitsbedrohungen an allen Fronten zu maximieren.
- Starke externe Dimension: Sicherheit ist ein globales Thema, und unsere Binnensicherheit hängt davon ab, welche Maßnahmen wir jenseits der EU-Grenzen ergreifen. Der ISF wird weiterhin Maßnahmen in Drittstaaten unterstützen und dabei volle Komplementarität mit den internen Sicherheitsprioritäten der Union und den allgemeinen Zielen in diesen Ländern gewährleisten.
- Stärkung der EU-Agenturen: Außerhalb dieses Fonds werden im Rahmen eines separaten Legislativvorschlags beinahe 1,1 Mrd. Euro für den Ausbau der im Sicherheitsbereich tätigen EU-Agenturen veranschlagt: für die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL), die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA).
Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen
Die Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen (NDAP) sollen die Mitgliedstaaten bei der Abwicklung und Schließung kerntechnischer Anlagen am Ende ihrer Betriebszeit unterstützen und dabei das höchstmögliche Sicherheitsniveau gewährleisten. Im Zeitraum 2021-2027 wird die Union erneut gezielte finanzielle Unterstützung in Höhe von 118 Mio. Euro für Stilllegungen in Bulgarien und der Slowakei und 552 Mio. Euro für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen bereitstellen. Weitere 348 Mio. Euro werden für die Stilllegung der kerntechnischen Forschungsanlagen der Europäischen Kommission und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle bereitgestellt, und mit 160 Mio. Euro werden allgemeine Maßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit und Schutzmaßnahmen unterstützt.
Schließlich schlägt die Kommission heute auch vor, das EU-Katastrophenschutzverfahren (rescEU) aufzustocken, das mit 1,4 Mrd. Euro ausgestattet werden soll und die für den Sicherheitsbereich vorgesehenen 4,8 Mrd. Euro ergänzen wird.
Nächste Schritte
Damit die EU-Mittel sobald wie möglich vor Ort Wirkung zeigen, muss rasch eine Einigung über den gesamten langfristigen EU-Haushalt und die sektoralen Vorschläge erzielt werden.
Verzögerungen wie die zu Beginn des laufenden Haushaltszeitraums 2014-2020 eingetretenen hätten zur Folge, dass 5.000 an vorderster Front tätige Fachkräfte, darunter Lehrer, Jugendbetreuer, Polizei- und Gefängnispersonal, ihre Erfahrungen im Bereich der Radikalisierungsprävention nicht austauschen könnten, dass die Meldestelle für Internetinhalte (IRU) bei Europol nicht in der Lage wäre, mehr als 40.000 Beispiele von gewalttätigen extremistischen Online-Inhalten an Internet-Plattformen zu melden, und dass die Mitgliedstaaten keine Möglichkeit hätten, wichtige Sicherheitsinformationen auszutauschen – unter anderem über das Schengener Informationssystem (SIS), das 2017 5 Milliarden Mal konsultiert wurde.
Bei einer Einigung über die nächste mehrjährige Finanzplanung im Jahr 2019 wäre ein nahtloser Übergang von der aktuellen langfristigen Finanzplanung (2014-2020) auf die neue gewährleistet. Damit wären Berechenbarkeit und Kontinuität der Finanzierung zum Vorteil aller Beteiligten gesichert.
(Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, 13.06.2018)