​Erzgebirgskreis investiert für Lehrerausbildung in Annaberg-Buchholz

Der Erzgebirgskreis unterstützt den Freistaat Sachsen in seinem Bestreben mehr Referendare an Schulen im ländlichen Raum zu holen. So wurden in den letzten Wochen Räumlichkeiten im Gebäude des Beruflichen Schulzentrums Annaberg-Buchholz, Hans-Witten-Straße 5, modernisiert und für die Lehrerausbildung ertüchtigt. In die landkreiseigene Immobilie investierte der Erzgebirgskreis bisher insgesamt rund 170.000 Euro. Der für den Nutzer, das Landesamt für Schule und Bildung, als Mieter agierende Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) trägt davon 135.000 Euro in Form eines Baukostenzuschusses.
 
Am 20. August 2019 besuchte Kultusminister Christian Piwarz die neue Ausbildungsstätte für Referendare in Annaberg-Buchholz. „Die zukünftigen Grundschullehrer sollen in der Nähe ihrer Schule, wo sie gebraucht werden, lernen. Wir wollen damit junge Pädagogen frühzeitig an die Region binden“, so Piwarz vorab der Eröffnung.
 
Landrat Frank Vogel: „Gern stellt der Landkreis Räumlichkeiten in seiner Immobilie für die Ausbildung der Referendare zur Verfügung und sorgt für die nötige Infrastruktur. Die neu geschaffene Ausbildungsstätte ist ein klares Bekenntnis zur Stärkung des ländlichen Raums, wo Lehrer dringend benötigt werden.“
 
Folgende Maßnahmen wurden im Beruflichen Schulzentrum Annaberg-Buchholz bisher u. a. umgesetzt:
 
- Renovierung der leerstehenden vorhandenen Klassenräume
- Schaffung zusätzlicher Unterrichts- und Büroräume
- Breitbrandanschluss in jeder Räumlichkeit, dadurch Nutzung neuster Technik für den Schulgebrauch (Activboards, Touchdisplays, etc.)
 
Nach der 1. Ausbaustufe stehen den Referendaren im 4. Obergeschoss des Beruflichen Schulzentrums nun eine Bibliothek,  vier Büroräume, ein Lehrerzimmer, fünf Unterrichtsräume, ein Erste-Hilfe-Raum, eine Teeküche, drei Werkräume sowie ein Lager zur Verfügung.
 
In der 2. Ausbaustufe, die das 5. Obergeschoss umfasst, entstehen weitere Unterrichtsräume, Fachkabinette und eine Aula. Die Baumaßnahmen sollen im Februar 2020 abgeschlossen sein.
 
Die bisher leerstehenden Räume des vierten und fünften Obergeschosses können so künftig für die Referendarausbildung vom Landesamt für Schule und Bildung verwendet werden.
 
Die landkreiseigene Immobilie „Berufliches Schulzentrum Annaberg-Buchholz“ wurde im Mai 2000 eingeweiht. Sie wird auch von der Volkshochschule des Erzgebirgskreises, der Kreismusikschule, dem kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises, dem Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen sowie mit einem Büro der örtlichen Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Landesamtes für Schule und Bildung genutzt. Zuletzt wurden die nunmehr für die Ausbildung der Referendare genutzten Räume im 4. und 5. Obergeschoss des Gebäudes aufgrund der zurückgegangenen Schülerzahlen am Beruflichen Schulzentrum kaum noch benötigt.
 
Die neue Lehrerausbildungsstätte in Annaberg-Buchholz, Hans-Witten-Straße 5, steht den neuen Referendaren ab sofort zur Verfügung. Gestartet wird mit zunächst 25 Teilnehmern in 2 Kursen. An einem Tag der Woche arbeiten die Referendare an der Ausbildungsstätte, die restlichen vier Tage unterrichten sie  selbst an Schulen in der Region. Die Zeit des Referendariats beträgt 18 Monate und endet mit dem zweiten Staatsexamen.
 
Die Räumlichkeiten in Annaberg-Buchholz können an den restlichen Wochentagen zur regionalen Lehrerfortbildung und Seiteneinsteigerqualifizierung genutzt werden.
Eine weitere neue Ausbildungsstätte für Referendare wurde in Löbau ertüchtigt und am 1. August eröffnet.
 
Hintergrund:
 
Sachsen will Referendare mit einer Gehaltszulage von rund 1.000 Euro dazu bewegen, an Schulen im ländlichen Raum zu unterrichten. Der Anwärtersonderzuschlag wird Studienreferendaren aller Schularten gewährt. Der Anwärtersonderzuschlag wurde erstmalig zum 1. August 2019 angeboten. Studienreferendare, die zu diesem Zeitpunkt den Vorbereitungsdienst beginnen, können neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 Euro brutto einen monatlichen Zuschlag in Höhe von rund 1.000 Euro brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Im Gegenzug müssen sich die Nachwuchslehrkräfte verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Zum anderen muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer Bedarfsregion absolviert werden. Als Bedarfsregionen gelten alle Regionen in Sachsen außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden.