Erleichterungen für Grenzpendler aus Tschechien ab 17. März
Die heute erfolgte Veröffentlichung der aktualisierten Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung enthält Erleichterungen für Grenzpendler aus Tschechien. Die Änderungen treten ab 17.3.2021 in Kraft.
Konkret können künftig alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Bedingung dafür ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise.