Der Kleinprojektefonds - Förderung von Projekten im ländlichen Raum
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen seit 2019 kleinere Projekte im Bereich Kunst und Kultur. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf Vorhaben in den ländlichen Regionen Sachsens. Beantragt werden können grundsätzlich bis max. 5.000 Euro. Für das Jahr 2020 stehen dem Fonds 750.000 Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Ein besonderes Anliegen des Förderprogramms ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Deshalb werden durch den Kleinprojektefonds vorrangig Vorhaben lokaler Akteure und Akteurinnen für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.
Wann kann man einen Antrag stellen?
Anträge auf eine Förderung eines Kleinprojektes im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Jeder Antrag sollte aber bis spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens vorliegen.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen alle Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Auch Anschaffungskosten sind zuwendungsfähig, wenn dargestellt werden kann, dass diese zur Durchführung des Vorhabens unbedingt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist.
In welcher Höhe fördert die Kulturstiftung Kleinprojekte?
Beantragt werden können zwischen 500 und maximal 5.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen ist eine Fördersumme bis maximal 10.000 Euro möglich. Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Nachweis von Eigenmitteln ist möglich, aber nicht zwingend. Bei einer Differenz zwischen Gesamtausgaben und Antragssumme wird angenommen, dass der fehlende Betrag durch andere Mittel ausgeglichen wird.
Wie stellt man einen Antrag?
Die Antragstellung ist unkompliziert und auch für Projektträger empfehlenswert, die noch keine Erfahrungen in der Beantragung öffentlicher Fördermittel haben. Für die Antragstellung muss lediglich ein Formular vollständig ausgefüllt und per E-Mail an die Kulturstiftung gesendet werden.
Wer entscheidet über die Förderung?
Ein Fachgremium der Kulturstiftung, das einmal im Monat über die eingegangenen Anträge berät und entscheidet.
Was kann nicht gefördert werden?
Projekte in städtischen Ballungszentren wie Dresden, Leipzig und Chemnitz; Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten; die Produktion von Kunstwerken; Investitionen in Privatbesitz; Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen; Vorhaben und Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte)
Wann ist ein Projekt kein Kleinprojekt mehr?
In der Regel gehen wir davon aus, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 20.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Hier empfehlen wir die » Projektförderung.
Beispiele geförderter Kleinprojekte:
2019 konnten mit einem Etat von 300.000 Euro insgesamt 97 verschiedene Kleinprojekte unterstützt werden. Der Förderbedarf reichte von 500 bis 5.000 Euro. Einen Eindruck der realisierten Vorhaben können Sie hier gewinnen.
ANTRAGSPROZESS
1. PDF-Antragsformular herunterladen und speichern. Alle Felder vollständig ausfüllen, v.a. Pflichtangaben wie Kontaktdaten, Information zur Vorsteuerabzugsberechtigung, Projektzeitraum und Projektbeschreibung, Kostenaufstellung. Datei unter eigenem Namen abspeichern. Der Antrag ist auch ohne Unterschrift gültig.
2. Ausgefülltes Formular als E-Mail-Anhang an pauline.drichel-schwabe@kdfs.de senden. Bei erstmaliger Beantragung sind Informationen zum Antragsteller/zur Antragstellerin (formlos in E-Mail oder als Anhang) beizufügen. Ergänzende Informationen (wie ausführliche Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Vereinssatzung usw.) können optional angehängt werden.
3. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und werden zeitnah über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abschluss des Projektes ein einfacher Verwendungsnachweis eingereicht werden.