Corona-Überbrückungshilfe gestartet
Seit Mittwoch, 8. Juli 2020, stehen weitere Sofortzuschüsse vom Bund für kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzausfällen betroffen sind, zur Verfügung. Der Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten bezieht sich auf die Monate Juni bis August 2020 und schließt damit direkt an das Soforthilfeprogramm des Bundes an, das zum 31. Mai 2020 ausgelaufen ist.
Das Programm richtet sich an Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mind. 60 % im Förderzeitraum im Vergleich zum Vorjahr nachweisen können. Im Gegensatz zu den bisherigen Soforthilfeprogrammen ist die Beantragung diesmal ausschließlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich und wird zentral über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgewickelt.
Ob sich die Antragstellung lohnt, können Unternehmen bereits vorab mit dem Berechnungstool der IHK Kiel prüfen. Dieses steht gemeinsam mit weiteren ausführlichen Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe auf der Website der IHK Chemnitz unter www.chemnitz.ihk24.de/zuschuss zur Verfügung.
Ansprechpartner IHK: Marie Reuter, Tel. 03733 / 1304 41116