Corona-Regeln ab 20. April 2020 in Sachsen Kontaktbeschränkung, Ladenöffnung, Schulen

„Die Corona-Krise ist noch nicht überstanden. Die Zahl der Infektionen geht zwar langsam zurück. Dennoch ist es noch zu früh, um Entwarnung zu geben. Nach wie vor gibt es keinen wirksamen Impfstoff, nach wie vor sterben Menschen an der Infektion mit dem Coronavirus COVID-19. Deshalb werden wir als Stadt auch weiter Vorsorge dafür treffen, dass Kontakte beschränkt und Übertragungswege für das Virus abgeschnitten werden, gleichzeitig aber das öffentliche Leben wieder langsam in Gang kommt“. Das sagt der Annaberg-Buchholzer OB Rolf Schmidt angesichts der aktuellen Sachlage und der neuen Regeln in der Corona-Pandemie.

Am 15. April 2020 verständigten sich Bund und Länder darauf, schrittweise das öffentliche Leben wieder in Gang zu setzen. Am 17. April 2020 verabschiedete das sächsische Kabinett mehrere Allgemeinverfügungen, die ab 18. bzw. ab 20. April 2020 in Kraft treten (s.u.).

Die bisher geltende Ausgangsbeschränkung wird in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Zwischen Personen soll im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Der Kontakt zu einer haushaltsfremden Person ist gestattet. Wohnungen können auch ohne triftigen Grund verlassen werden.

Alle Geschäfte unter einer Verkaufsfläche von 800 m² sowie Bau- und Gartenbaumärkte dürfen wieder öffnen. Für Einkaufszentren gilt: Läden, die bisher schon geöffnet haben durften, dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Darüber hinaus dürfen Läden in Einkaufszentren bis 800 m² öffnen, wen sie einen separaten Zugang von außen für Kunden haben. Läden, die nur von innen erreichbar sind, bleiben geschlossen.

In allen Geschäften müssen Mindestabstände ebenso gewahrt sein wie Hygieneregeln. Es gelten Zutrittsbeschränkungen. Pro 20 m² Verkaufsfläche darf ein Kunde im Geschäft sein.

Ab dem 20. April haben auch die Wertstoffhöfe im Erzgebirgskreis unter strengen Hygienevorschriften wieder geöffnet.

Für Schulen gilt: Abiturprüfungen laufen wie geplant. Ab 22. April können auch Schüler von Abschlussklassen in Berufs-, Ober- und Förderschulen wieder ihre Bildungseinrichtungen besuchen. Ende April soll entschieden werden, ab wann die übrigen Klassen unter bestimmten hygienischen Voraussetzungen und Abstandsregelungen wieder mit dem Schulbetrieb beginnen.

Kita- und Rathaus-Öffnung, Kultur, Tourismus, Sportstätten

In Kitas wird weiterhin nur eine Notbetreuung für Kinder angeboten, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Eine Liste relevanter Berufe ist im Internet auf den Seiten des Freistaates Sachsen abrufbar (s.u.).  

Der Zugang zum Annaberger Rathaus wird ab dem 20. April erleichtert. Nach einer unbedingt notwendigen Terminvereinbarung unter Tel. (03733) 425-174 können die Bürger ihren Behördengang über den Seiteneingang erledigen.

Kultureinrichtungen in Annaberg-Buchholz bleiben vorerst weiter geschlossen, halten aber weiterhin auf ihren Online-Seiten virtuelle Angebote bereit.  

Geschlossen bleiben auch Sportstätten und Spielplätze, Fitness- und Sportstätten, Saunen und Dampfbäder.

Weiterhin geschlossen bleiben auch gastronomische Einrichtungen. Abhol- und Lieferservice dürfen jedoch angeboten werden. Auf der Seite www.annaberg-buchholz.de/corona findet sich dazu eine Liste von Cafés und Gaststätten.

Touristische Einrichtungen dürfen weiterhin nur Geschäftsreisende beherbergen.

Auf private Reisen, Ausflüge und Besuche, auch von Verwandten, soll verzichtet werden. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Ein Besuchsverbot gilt weiterhin für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen für Behinderte. 

Generell untersagt bleiben Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020. Durch das Verbot müssen auch das historische Trinitatisfest sowie die Jubiläums-KÄT auf das kommende Jahr verschoben werden. Modenacht und Piazza sind nach aktueller Rechtslage ebenfalls verboten. Der im April geplante Tag der Heimatgeschichte wird auf den 27. September verschoben. Der nächste Kulturkalender der Stadt für September bis Dezember erscheint am 20. August 2020.

Gottesdienste, Trauerfeiern, Andachten u. ä. sind bis maximal 15 Personen unter Einhaltung hygienischer Regeln möglich.

Dringend empfohlen wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften sind sie verpflichtend. Empfohlen werden sie weiterhin an Arbeitsplätzen, an denen mehrere Menschen zusammenarbeiten oder Kundenkontakt besteht.

  

Voraussichtlich am 30. April 2020 werden Vertreter von Bund und Land erneut die Lage neu bewerten und ggf. neue Regelungen vereinbaren.