Berufliche Weiterbildung – Förderanträge ab sofort möglich
Unterstützt werden individuell berufsbezogene und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen, ebenso zum Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Steigerung der Beschäftigungschancen.
Die Arbeitswelt und die entsprechenden Herausforderungen verändern sich tiefgreifend und mit hoher Geschwindigkeit. Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue Verfahren und Automatisierung führen zu Berufen im Wandel. Kontinuierliche berufliche Weiterbildung wird daher immer wichtiger.
Die Landesförderung »Berufliche Weiterbildung« erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank und ist ab sofort möglich. Die Antragstellung und Verwendungsnachweisführung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Zuwendungsverfahren.
Hintergrundinformationen:
Der Freistaat Sachsen unterstützt seit dem Jahr 2007 die berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln – zuerst mit dem Programm »Betriebliche Weiterbildung« und ab 2010 mit dem Weiterbildungsscheck und zuletzt mit zusätzlichen Mitteln aus dem Krisenreaktionsfonds der EU (REACT-EU). Allein im Förderzeitraum 2014 bis 2020 sind rund 11.000 individuelle Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 30,7 Millionen Euro und rund 15.000 betriebliche Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 29 Millionen Euro gewährt worden. Im Landeshaushalt stehen für die `Berufliche Weiterbildung` im Jahr 2023 vier Millionen Euro und im Jahr 2024 sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.