Aktuelle Informationen zu Tschechien - Grenzöffnung für Pendler ab 17. März in Aussicht
Die Sächsiche Corona-Quarantäne-Verordnung wird spätestens bis 15.03.2021 novelliert und ab dem 17.03.2021 Wirkung erlangen. Neben verschiedenen kleineren Anpassungen kommt die angekündigte Ausnahmeregelung für Grenzpendler, wenn deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und anabdingbar ist. Wie bisher auch ist eine Bescheinigung durch das jeweilige Landratsamt zu beantragen und eine tägliche Testung muss erfolgen (zugelassen sind PCR- und Antigen-Tests, jedoch keine Selbsttests). Die novellierte Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung inklusive eines neuen Antragformulars wird vermutlich am Montag, den 15.03.2021 bekannt gegeben. Danach finden Sie diese unmittelbar auf der Internetseite IHK Chemnitz.